Reglement
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VOM 4LOGIS.PL
KAPITEL 1. Allgemeine Bestimmungen
1.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestimmen Grundsätze und Bedingungen der Dienstleistungserbringung zugunsten des Auftraggebers durch die Firma Money Save Polska Sp. z o.o. mit dem Sitz in Łomianki, Przełajowa Strasse 7, Steuernummer (poln. NIP): 1181996830
2.Money Save Polska Sp. Z o.o. ist Besitzer von dem Service www.4logis.pl und aller Urheberrechte sowie anderer auf den Namen 4logis bezogenen.
3.Jeglicher Auftrag, der dem Auftragnehmer erteilt wird, setzt Zustimmung zu Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschaeftsbediengungen voraus.
KAPITEL 2. DEFINITIONEN
1.Auftragnehmer – Money Save Polska Sp. z o.o.
2.Auftraggeber – Kunde, natürliche oder Rechtsperson sowie Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit.
3.Frachtführer – externes Fachunternehmen für Kurierdienstleistungen.
4.Sendung – Umschläge, Päckchen und andere Pakete, die vom Auftraggeber zur Abholung von einem Kurier vorbereitet und gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Regelungen gepackt wurden.
5.Paket – eine Sendung, die aufgrund eines Frachtbriefes an einen Empfänger verschickt wird. Eine Sendung kann aus mehreren Paketen bestehen.
6.Mehr - Paketen-Sendung – eine Sendung, die aus mehreren Paketen besteht, die an einen Empfänger geschickt werden. Die Anzahl von Paketen in solcher Sendung muss der Anzahl von Frachtbriefen entsprechen.
7.Geschäftsbrief (DOX) – eine Sendung in einem Umschlag mit dem Gewicht von50 bis 500g.
8.Nachnahmesendung (COD) - eine Sendung, bei der es vorausgesetzt wird, dass der Empfänger den im Frachtbrief vom Absender angegebenen Betrag in PLN bezahlt.
9.Sperrgutversand - Im Fall von Sendungen, welche die obigen Höchstmaße überschreiten (berechnet nach dem unten vorgegebenen Muster), wird der Preis nach der Masse berechnet (für die Paket mit dem Volumen über 0,25m3 d.h. 250 000 cm3).
Masse = Höhe (cm) x Länge (cm) x Breite (cm) / 6000.
10.Realgewicht – das in dem Frachtbrief angegebene Gewicht einer Packung mit dem Volumen unter 0,25m3
11.Übergabeprotokoll – ein Dokument, dass aus dem 4logis.pl Transaktionssystem ausgedruckt wird, mit dem es bestätigt wird, dass der Kurier dem Auftraggeber Sendung übergeben hat.
12.Frachtbrief – aus dem 4logis.pl Transaktionssystem ausgedrucktes Dokument, das die Grundlage der Auftragsausführung für ein Frachtunternehmen ist. Der Frachtbrief beweist den Abschluss des Frachtvertrages zwischen dem Auftraggeber, Auftragnehmer und Frachtführer. Jeder Kunde ist verpflichtet, den oben genannten Brief auszudrucken und ihn dem Kurier einzureichen.
13.Transaktionssystem – eine Internetseite, die zu Bestellung von Kurierdiensten, Verwaltung von Sendungen und Zahlung sowie Kontaktaufnahme dient und unter www.4logis.pl zugänglich ist.
14.Sendungsabfragehilfe-System – fachliches Tool, das dem Angeben von Inhalt, Gewicht, Größe und Wert der Sendung sowie Anschriftdaten in unserem Transaktionssystem dient. Aufgrund dieser Daten werden die Kosten der Dienstleistung vom System berechnet.
– ein Konto, das von dem Auftraggeber mit einem Betrag in PLN gestärkt werden kann. Der Betrag kann später bei Bestellung von Dienstleistungen genutzt werden.
KAPITEL 3. ANMELDUNG DES AUFTRAGGEBERS UND BESTELLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
1.Der Auftragnehmer verpflichtet sich über das Transaktionssystem, Kurier- und Frachtdienste (mit Hilfe von einem Frachtunternehmen) gegenüber dem Auftraggeber zu leisten. Der Auftragnehmer bezieht für die oben genannten Dienstleistungen eine auf der Preisliste angegebene Gebühr.
2.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber angegebenen Daten, insbesondere Personaldaten, gemäß den Sicherheitsnormen aufzubewahren und sie nur zum Zweck der richtigen Ausführung von Bestellungen und der Weitergabe von Bestellungsinformationen sowie des Marketings zu nutzen.
3.Der Auftraggeber stimmt der Nutzung von den angegebenen Daten durch den Auftragnehmer zum Zweck der richtigen Ausführung von Bestellungen und der Weitergabe von Bestellungsinformationen sowie des Marketings zu.
4.Der Auftragnehmer setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Daten in das Sendungsabfragehilfe-System eingepflegt und die anfallende Gebühr bezahlt hat.
5.Gebühren für Versand und andere damit verbundene Dienstleistungen werden nach der aktuellen Preisliste vom 4logis Service berechnet (Link zur Preisliste).
6.Die vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen können nur mittels Transaktionssystems nach der vorherigen Anmeldung in Anspruch genommen werden.
7.Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, Kontos von angemeldeten Kunden ohne Angabe von Gründen zu löschen oder sperren.
8.Alle Dienstleistungen, die vom Auftraggeber mittels Angabe von Benutzername und Passwort (die zur Nutzung von allen im Transaktionssystem beschriebenen Dienstleistungen notwendig sind) beauftragt worden sind, versteht man als vom Auftraggeber bestellt.
9.Damit der Auftragnehmer Bestellungen schwankungslos ausführen könnte, ist der Auftraggeber verpflichtet, aktuelle Addressdaten von Empfänger in das Sendungsabfragehilfe-System einzupflegen.
10.Der Auftraggeber ist verpflichtet, in das Sendungsabfragehilfe-System der Wahrheit entsprechende Daten redlich einzugeben und die Sendung sorgfältig abzusichern, um Beschädigung von Sendungen auszuschließen.
11.Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sendung dem Frachtführer in solchem Zustand abzugeben, dass sie sicher befördert und ohne Mängel oder Schäden zugestellt werden kann.
12.Sendungen, die wegen ihrer Eigenschaften oder Inhalts eine Verpackung benötigen, werden vom Auftraggeber verpackt abgegeben. Die Verpackung sollte unter anderem
a) verschlossen und mit entsprechenden Mitteln versichert werden, wie z.B. Klebeband, Plombe, Lackstempel,
b) genügend haltbar sein,
c) den spurlosen Zugang zum Inhalt verhindern,
d) beschrieben sein, wenn Eigenschaften oder Inhalt der Sendung es benötigen, z.B. durch Vermerk „Achtung! Glas!’, „Unterseite, Oberseite’, , nicht stürzen’ usw. Der Vermerk kann in Form von gut sichtbaren Aufschriften oder aus dem Transaktionssystem ausgedruckten Aufkleber sein, die zum Aufkleben auf die Packung dienen.
13.Verpackung und Sicherungsmaterialien werden zusammen mit dem Inhalt der Sendung gewogen und als Ganzes betrachtet.
14.Im Fall von Wertsendungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Sendungsabfragehilfe-System den Realwert von den einzelnen geschickten Stücken oder der ganzen Sendung anzugeben. Als Wertsendung wird jeder Gegenstand oder jede Sendung betrachtet, deren Wert insgesamt höher als 5000 PLN beträgt. Wenn der Auftraggeber Wert einer Sendung auf die oben genannte Weise nicht angibt, wird darunter verstanden, dass der gesamte Realwert der Sendung keinesfalls 5000PLN überschreitet.
15.Der Frachtführer darf beim Abholen einer Sendung von dem Auftraggeber verlangen, die Sendung zu öffnen. Auf diese Art und Weise kann überprüft werden, ob der Inhalt der Sendung den Angaben vom Frachtbrief entspricht. Insbesondere wird überprüft, ob der angegebene Wert der Realwert entspricht, ob die aufgegebe Sendung verschickt werden darf und ob der Inhalt der Sendung genug abgesichert ist.
16.Der Frachtführer kann sich weigern, die im Vertrag abgeschlossenen Dienstleistungen auszuführen im Fall von:
a) Sendungen, die Gefahrgut beinhalten oder Personen-/Gutschäden verursachen können, insbesonders: entzündbare, explosive oder radioaktive, ätzende oder stinkende Substanzen, Waffe oder Munition,
b) Sendungen, die Drogen, Medikamente oder Psychotropen beinhalten; mit Ausnahme von Gegenständen, die den wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken dienen und von gesetzlich dazu berechtigten Institutionen verschickt werden,
c) Sendungen, die lebende Pflanzen und Tiere beinhalten,
d) Sendungen, die Leiche, menschliche oder tierische Überreste beinhalten,
e) Sendungen, deren Verpackungen an der sichtbaren Stelle Aufschrifte und Aufzeichnungen haben, die gesetzlich geschützte Güter verletzen,
f) Sendungen, die wegen Ihrer Eigenschaften Ausführung von Bestellung mittels üblichen Maßnahmen und Beförderungsgeräten ausschließt.
g) Sendungen, die Kunststücke, Antiquitäten, Steine und Edelmetalle in allen Formen und Gestalten, Währungen, verkäufliche Wertpapiere, Zertifikate und irgendwelche andere verkäufliche Werte besitzen.
h) Sendungen, die kraft allgemeiner Gesetzvorschriften nicht befördert werden können.
i) Sendungen, die sich in einer verschmutzenden Verpackung befinden oder andere Sendungen auf eine andere Weise beschädigen können,
j) Sendungen, deren Beförderung laut Gesetzvorschriften des Postrechtes verboten ist oder für die das Gesetz dem öffentlichen Dienstleister Exklusivität einräumt (d.h. Gesetzesblatt vom 2008, Nr. 189, Position 1159).
17.Sollten Verletzungen von Bestimmungen aus dem Punkt 14. der AGB vom Auftraggeber festgestellt werden, muss er eine Geldstrafe in Höhe von zehnfachem Betrag, der für Versand von Sendungen fällig ist. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Betrag vom PrePaid Saldo des Auftraggebers abzuziehen oder im Fall von unzureichendem Saldo, Aufforderung zur Bezahlung zu verschicken.
18.Bezahlung der im Punkt 15 erwähnten Strafe, bedeutet nicht, dass das Recht auf weitergehenden Schadensersatz in der Strafe überschreitenden Höhe nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen entfällt.
19.Der Frachtführer kann sich weigern, Dienstleistung auszuführen im Fall von:
a) Unmöglichkeit deren Ausführung wegen Wirkung höherer Gewalt oder Naturkatastrophe,
b) unzureichender Sicherung der Sendung durch den Auftraggeber,
c) begründetem Verdacht, dass der angegebene Wert oder die angegebene Masse der Wirklichkeit nicht entspricht.
20.Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer und der Frachtführer unter Umständen, die Verletzung der AGB oder der bestehenden Rechtsordnung begründet vermuten lassen, sofort entsprechende Dienste benachrichtigen und die Sendung beschlagnahmen sowie abzusichern, bis sie von den entsprechenden Diensten untersucht wird.
21.Sollte sich der Auftragnehmer weigern, aus den unter Punkt 14, 17 und 18 (Kapitel 2 dieser AGB) erwähnten Gründen Sendung anzunehmen, wird der Auftraggeber keine Kostenerstattung beantragen.
22.Der Auftraggeber kann Dienstleistungen über das Sendungsabfragehilfe-System 7 Tage die Woche, rund um die Uhr beauftragen. Versandsauftrag, der nach 13.00 Uhr oder am Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen eingegangen ist, wird am nächsten Werktag ausgeführt.
23.Zustellung einer Sendung am Samstag oder Sonntag ist nur dann möglich, wenn sie am vorhergehenden Freitag aufgegeben wird.
24.Annahme einer Sendung vom Auftraggeber erfolgt auf Grund eines lesbar ausgedruckten Frachtbriefes, der im Transaktionssystem zugänglich ist. Empfangsbestätigung auf der Seite von Frachtführer ist das vom Kurier unterschriebene Sendungsübergabeprotopkoll.
25.Auftragnehmer haftet für Nichtausführung oder unrichtige Ausführung von Frachtdienstleistungen nicht, wenn dem Auftragnehmer keine Schuld unterstellt werden kann, inbesonders wenn:
a) Sendung falsch adressiert wurde (z.B. Fehler im Namen, Firmennamen, Straße, Nummer oder Ort eines Empfängers),
b) Empfänger Wohn- oder Sitzort (im Fall von Firmen) geändert hat,
c) tatsächlicher Inhalt einer Sendung dem beim Versand deklarierten nicht entspricht,
d) das Gewicht einer Sendung dem beim Versand deklarierten nicht entspricht,
e) Empfänger Erfüllung von Zustellungsbedingungen verweigert (z.B. Bezahlung für Nachnahmesendungen),
f) die unter Punkt 14 genannten Fälle vorkommen,
g) Höhere Gewalt vorkommt, u.a. schwere Witterungsbedingungen (niedrige Lufttemperatur, Nebel, große Niederschläge, Glatteis usw.), Streik, Überschwemmung, Erdbeben, Brände und andere.
26.Dienstleistung wird als nicht ausgeführt betrachtet wenn:
a) die unter 14. genannten Fälle vorkommen,
b) Sendung während des Auftrags aus den auf der Seite des Auftragnehmers liegenden Gründen verloren geht.
c) Sendungen dem Empfänger nicht zugestellt oder dem Auftraggeber nicht zurückgegeben werden können wegen Mangels an Anschrift oder Fehler in Anschrift.
27.Im Fall von Verzögerung bei der Zustellung einer Sendung, soll die Tatsache vom Empfänger auf dem Frachtbrief in Anwesenheit des Frachtführers vermerkt werden. Die Angabe von Datum und Uhrzeit der Zustellung sowie Grund für die Verzögerung (angegeben vom Frachtführer) ist erforderlich. Sollte der Empfänger die Annahme einer Sendung schriftlich verweigern, wird die Sendung auf Kosten von Auftraggeber zurückgegeben.
28.Sendung, die den im Frachtbrief angegebenen Bestimmungsort innerhalb von 30 Tagen (nach dem Ablauf des vorgesehenen Termins) nicht erreicht hat, wird als verloren betrachtet.
29.Geltendmachung von Ansprüchen aus unrichtiger Ausführung von Dienstleistungen entfällt mit der anstandslosen Annahme der Sendung.
30.Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sendungsübergabeprotokoll zu behalten und das Original bei der Reklamation vorzulegen.
31.Im Fall von Mehr-Paketen-Sendungen ist Auftraggeber verpflichtet, für jedes Paket einen separaten Frachtbrief auszudrucken und sie mit dem entsprechenden Vermerk zu versehen, wenn Eigenschaften oder Inhalt des Paketes es erfordern, z.B.: ‘Achtung! Glas!’, ”Unter-/Oberseite”, “Nicht stürzen”. Die genannte Markierung kann in Form von sichtbarer Beschreibung auf dem Paket oder in Form von aus dem System ausgedruckten Aufkleber sein, die auf die Verpackung aufgeklebt werden sollen.
32.Im Fall von Nachnahmesendungen COD wird das vom Empfänger bezogene Geld vom Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen an den Auftraggeber zurückgegeben.
KAPITEL 4. REKLAMATIONEN
1.Auftragnehmer haftet für Nichtausführung oder unrichtige Ausführung von Frachtdienstleistungen nicht, wenn dem Auftragnehmer und dem Frachführer keine Schuld unterstellt werden kann, inbesonders wenn:
a) Sendung falsch adressiert wurde (z.B. Fehler im Namen, Firmennamen, Strasse, Nummer oder Ort des Empfängers),
b) Empfänger Wohn- oder Sitzort (im Fall von Firmen) geändert hat,
c) tatsächlicher Inhalt einer Sendung dem beim Versand deklarierten nicht entspricht,
d) das Gewicht einer Sendung dem beim Versand deklarierten nicht entspricht,
e) Empfänger Erfüllung von Zustellungsbediengungen verweigert (z.B. Bezahlung für Nachnahmesendungen),
f) die im Kapitel 3 unter Punkt 14, 17 und 18 genannten Fälle vorommen,
g) Höhere Gewalt vorkommt, u.a. schwere Witterungsbedingungen (niedrige Lufttemperatur, Nebel, große Niederschläge, Glatteis usw.), Streik, Überschwemmung, Erdbeben, Brände und andere.
2.Dienstleistung wird als nicht ausgeführt betrachtet, wenn:
a) Die im Kapitel 3 unter 14,17 und 18 genannten Fälle vorkommen,
b) Sendung während des Auftrags aus den auf der Seite des Auftragnehmers liegenden Gründen verloren geht.
c) Sendungen dem Empfänger nicht zugestellt oder dem Auftraggeber nicht zurückgegeben werden können wegen Mangels an Anschrift oder Fehler in der Anschrift.
d) Sendung nicht bezahlt oder mit zu niedrigem Betrag bezahlt wurde und der Auftraggeber oder Empfänger sich weigert, die Gebühr zu entrichten oder den Unterschied zu begleichen.
3.Im Fall von Verzögerung bei der Zustellung einer Sendung, soll die Tatsache vom Empfänger auf dem Frachtbrief in Anwesenheit des Frachführers vermerkt werden. Die Angabe von Datum und Uhrzeit der Zustellung sowie vom Grund für die Verzögerung (angegeben vom Frachtführer) ist erforderlich. Sollte der Empfänger die Annahme einer Sendung schriftlich verweigern, wird die Sendung auf Kosten von Auftraggeber zurückgegeben. Die fällige Gebühr wird von dem Pre-Paid Konto abgezogen, wenn es möglich wäre, oder es wird eine Bezahlungsaufforderung an den Auftraggeber geschickt.
4.Sendung, die den im Frachtbrief angegebenen Bestimmungsort innerhalb von 30 Tagen (nach dem Ablauf des vorgesehenen Termins) nicht erreicht hat, wird als verloren betrachtet.
5.Geltendmachung von Ansprüchen aus unrichtiger Ausführung von Dienstleistungen entfällt mit der anstandslosen Annahme der Sendung.
6.Alle Reklamationen verbunden mit: Nichtausführung von Dienstleistungen, Verzögerung, Verlust, Beschädigung, Mängel an Sendungen werden vom Frachtunternehmen über Auftraggeber in Form von E-Mails unter der E-Mail-Adresse: reklamacje@4logis.pl aufgenommen.
7.Zur Erhebung einer Reklamation sind folgende Personen berechtigt:
a) Auftraggeber,
b) Empfänger, wenn der Auftraggeber auf Geltendmachung von Ansprüchen zugunsten des Empfängers verzichtet
c) Empfänger, dem das Recht auf Verfügung über eine Sendung zusteht und zugleich Abnehmer ist. die weiter als Rekalmierende bezeichnet werden.
8.Alle Reklamationen bezüglich festgestellter Mängel oder Beschädigungen sowie diese, die mit Verzögerung in Zustellung verbunden sind, sollten in Form einer E-Mail unter die E-Mail-Adresse reklamacje@4logis.pl innerhalb von 7 Tagen nach der Abholung einer Sendung erhoben werden. Im Fall der Nichtausführung von Dienstleistungen sollte eine Reklamation innerhalb von 7 Tagen nach dem Ablauf des im Kapitel 4, Punkt 4 genannten Termins erhoben werden.
9.Der Reklamierende ist verpflichtet, alle zur Reklamation notwendigen Unterlagen innerhalb von 7 Tagen nach der vom Auftragnehmer geschickten Aufforderung zu ihrem Versand zu übergeben.
10.Anspruch auf Reklamation wird zurückgestellt, bis alle Aussenstände, Gebühren, Ausgaben und andere vom Auftragnehmer getragene Kosten vom Auftraggeber, gemäss den unter Punkt 9 genannten Bediengungen, bezahlt werden.
11.Reklamationen, die nach dem Ablauf von dem unter Punkt 9 genannten Termin erhoben wurden, die ungenau oder nicht komplet sind, die nach dem Ablauf vom Termin ergänzt wurden oder von unberechtigten Personen erhoben wurden, werden als unerhoben betrachtet.
12.Reklamation sollte folgende Informationen beinhalten:
a) Firmenname oder Vor- und Nachname sowie Adresse des Reklamierenden,
b) Reklamationstitel,
c) dokumentierte Berechtigung zur Erhebung von Ansprüchen in der angegebenen Höhe: in Form von Einkaufsrechnung von beschädigtem Gegenstand (betrifft auch Wertgegenstände) oder Kostenberechnung seiner Herstellung, die von einem Hauptbuchhalter oder anderen Vertretungsberechtigten angefertigt wird – im Fall von Herstellern oder Rechnungen für Reparatur eventuell Kostenvoranschlag der Reperatur, wenn die Reparatur ausgeführt wurde,
d) Aufgebensbestätigung (Sendungsübergabeprotokoll),
e) Dokumentierte Anspruchskosten,
f) Belege, die Bezahlung von allen Gebühren und Kosten bestätigen,
g) Verzeichnis von beigelegten Dokumenten,
h) Kopien vom Protokoll, das auf Antrag und in Anwesenheit vom Auftraggeber oder Empfänger durch Vertreter des Frachtunternehmers im Fall von Reklamation auf Grund von Mängel oder Beschädigung einer Sendung angefertigt wird,
i) Unterschrift des Reklamierenden,
j) Vollmachtsbestätigung, im Fall von Reklamation, die von einer bevollmächtigten Person erhoben wurde.
13.Nach der Prüfung der Reklamation durch den Versicherer des Frachtunternehmers, wird der Reklamierende vom Auftragnehmer, Frachtunternehmen oder Versicherer des Frachtunternehmers innerhalb von 40 Tagen nach dem Erhalt der vollständigen Dokumentation informiert, ob die Rekalamtion anerkannt, teilweise anerkannt oder zurückgewiesen wurde. In jedem der oben genannten Fälle soll die Benachrichtigung folgende Informationen beinhalten:
a) Information zum Reklamationsverfahren, die die Höhe der eventuellen Entschädigung und Übergabetermin und –verfahren berücksichtigt,
b) Begründung der Entscheidung, im Fall von kompletter oder partieller Zurückweisung der Reklamation.
14.Dem Auftraggeber steht kein Recht zu, den Entschädigungsbetrag von den aktuellen, künftigen oder vergangenen Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer abzuziehen.
15.Der Reklamationsprozess wird als beendet betrachtet, wenn die Reklamation durch das Frachtunternehmen oder den Versicherer des Frachtunternehmers zurückgewiesen wird sowie wenn die fälligen Gebühren innerhalb von 3 Monaten nach der Beanstandung der Reklamation nicht bezahlt werden.
16.Zvilrechtlicher Streit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Frachtunternehmen kann mittels Vermittlungverfahren gütlich beigelegt werden.
17.Vermittlungsverfahren wird durch den Vorsitzenden des Amtes für Elektronische Kommunikation (poln. UKE) gemäss Art. 62a des Postrechtsgesetzes vom 12. Juni 2003 (d.h. Gesetzesblatt vom 2008, Nr 189, Position 1159) durchgeführt.
18.Den zvilrechtlichen Streit zwischen Auftraggeber oder Empfänger einer Sendung und DPD kann das Verfahren vor dem Schiedsgericht für Verbraucherschutz in Anwesenheit vom Vorsitzenden des Amtes für Elektronische Kommunikation (UKE) beenden, das nach Grundsätzen des Telekommunikationsrechtes, Art. 110 des Gesetzes vom 16. Juli 2004 (Gesetzesblatt vom 2004, Nr 171, Position 1800) handelt.
KAPITEL 5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1.Für alle vom Auftraggeber bestellten und ausgeführten Dienstleistungen wird eine in der aktuell gültigen Preisliste angegebene Gebühr berechnet.
2.Dienstleistungen werden im Voraus mittels Kreditkarten, Schnellüberweisungen „dotpay.pl“ oder vom PrePaid-Konto bezahlt, das vorher mit einer Geldüberweisung zugunsten des Auftragnehmers gestärkt wurde.
3.Die jeweilige Erteilung einer Bestellung bedeutet Anerkennung der Preisliste und der AGB.
4.Die gültige Preisliste steht dem Auftraggeber nach Anmeldung im 4logis.pl - Online-Service zur Verfügung.
5.Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Preisliste jederzeit zu ändern.
KAPITEL 6. SCHUTZ VON PERSONENBEZOGENEN DATEN
1.Der Auftraggeber ist mit der Verarbeitung personenbezogener Daten vom Auftragnehmer und ihrer Weitergabe an das Frachtunternehmen und andere Personen einverstanden, soweit es regelrechter Erbringung von Leistungen dient.
2.Die personenbezogenen Daten vom Auftraggeber werden vom Auftragnehmer geschützt und nur zu Marktforschungszwecken von ihm und von den berechtigten Personen kraft des Datenschutzgesetzes vom 29. August 1997 genutzt. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine persönlichen Daten mittels Transaktionssystems zur Einsicht zu bekommen, sie zu berichtigen und zu löschen. Das System ist nach Anmeldung unter der Webseite https://paczka.4logis.pl zugänglich.
KAPITEL 7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1.Die AGB trat am 1. Oktober 2009 in Kraft.
2.Die AGB kann jederzeit vom Auftragnehmer geändert werden.










